K 35 C Seewurf

Ein Kaufmann, der an Mühen gewöhnt war und auf seinem Schiff über (durch) das Meer fuhr, geriet in einen schweren Sturm.
Wobei er das Amt eines Steuermannes gut ausübte (ausgeübt hatte), warf er einige Sachen in das Meer hinein, um das Schiff zu erleichtern.
Diese aber bleiben da Eigentum des Kaufmanns, weil er sie nicht mit dieser Gesinnung (mit diesem Verstand) hinausschleuderte, um sie nicht mehr haben (nutzen) zu wollen, sondern um den Gefahren des Meeres zu entkommen.
Wenn jemand deshalb diese, nachdem sie durch eine Flut hinausgeschleudert worden waren, in seine Gewalt bringt oder diese sogar, nachdem er sie im Meer selbst genommen hatte, wegnahm, begeht er einen Diebstahl.
Denn wir alle wissen genau, dass es verboten ist, das wegzunehmen (, dass das weggenommen werde), was irgendjemandem gehört.